Gedanken zum Wesenstest

Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen.

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.

Mein Weg zu einer ethologisch vertretbaren Verhaltensbeurteilung ist fast beendet. Am 26.6 2022 werde ich nach drei Jahren harter Arbeit, leider aber auch sehr vieler Anfeindungen, mein Amt als Obfrau für die Wesensrichter abgeben.

Ich habe versucht, diese 3 Jahre möglichst gut zu nutzen. Dazu habe ich das Projekt wissenschaftlich begleiten lassen und zahlreiche Gespräche mit etlichen Ethologen geführt. Bei diesen bedanke ich mich für die Hilfe, ganz besonders bei meiner Freundin Dorit, die dafür nie etwas in Rechnung gestellt hat. Sie hat meinen Einsatz schon während unserer gemeinsamen Studienzeit von Beginn an miterlebt. Aber auch bei Esther, die mit ihrem Entwurf die Grundlage für eine entscheidende Veränderung geschaffen hat und bei Tina Johann, die bei der Ausbildung der neuen Verhaltensbeurteiler in Theorie und Praxis dabei war, muss ich mich bedanken. Besonders dankbar bin ich Ines Mainka, die mich in jeglicher Hinsicht unterstützt hat,  dafür,  dass sie sich bereit erklärt hat, das Amt für die folgenden drei Jahre zu übernehmen.

Ein guter Anfang ist geschafft. Es wird noch viel zu tun geben und die Zeit wird zeigen, ob die neue VHB in der Lage sein wird, das Verhalten unserer Retriever nicht nur festzuhalten, sondern auch das Gute zu erhalten, vielleicht sogar zu verbessern. Veränderungen wird es auch zukünftig geben müssen und es ist zu hoffen, dass noch wirksamere Strategien entwickelt werden. Zumindest aber kann das Netzdiagramm, in dem die Codes für die überprüften Verhaltensbereiche optisch in Zahlen festgehalten werden, schon jetzt eine Hilfe für die Züchter bei der Paarungsplanung sein.

06.06.2022  Leni Niehof

Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit einem einzigen Schritt

Meine Schritte auf dem Weg zum Wandel

Hans Rudolf Engelmann habe ich bereits in den Anfängen des DRCs kennengelernt. Er wird mir immer in Erinnerung bleiben als Kynologe mit hohem kynologischen Wissen, aber auch als Schweizer Original mit deftiger Ausdrucksweise. Immer ging es ihm um das Wohl der Hunde.

Er entwickelte damals gemeinsam mit Prof. Eugen Seiferle (Autor des Buches Wesensgrundlagen und Wesensprüfung des Hundes) den ersten Wesenstest für Hunde. Dieses verdient hohe Anerkennung.

Das Wesen war für mich schon damals das Wichtigste in der Rassehundezucht, da wir ja zusammen mit unseren Hunden leben und sie nicht in Zwinger wegstecken wollen.

Hans Rudolf richtete schon die Hunde aus meinem ersten A-Wurf. Viel durfte ich von ihm lernen und nur, weil er mich so bestärkt hat, legte ich die Prüfung zum ersten Wesensrichter im DRC ab.

engelmann1  lang ist es her Bernhauser Uta (2)

Damals fand der Wesenstest im DRC auf freiwilliger Basis statt. Nur deswegen habe ich mich getraut, mit dem Richten zu beginnen. Die Verantwortung darüber zu entscheiden, ob mit einem Hund gezüchtet werden darf oder nicht, erscheint mir auch heute manchmal noch zu groß.

Vieles hat sich seitdem geändert. Kleine Veränderungen im Wesensstandard für den Labrador Retriever konnte ich innerhalb der Gemeinschaft der Wesensrichter durchsetzen, z. B. dass Schärfe (auch die damals so genannte erwünschte Schärfe) bei Labrador Retrievern eben nicht zu den erwünschten Wesenseigenschaften gehört oder auch, dass Misstrauen (je nach Definition) nicht erwünscht sein muss, ganz abgesehn davon, dass es sich dabei nicht um einen Begriff der Ethologie handelt.

Nie habe ich mir eingebildet, angeborene von erworbenen Wesenseigenschaften unterscheiden zu können, so wünschenswert das auch wäre. Zu groß ist der Einfluss, den der Hundebesitzer auf seinen Hund – bewusst oder unbewusst – ausübt. Die Feststellungen, die am Tag der Wesensprüfung gemacht werden, sind eine Momentaufnahme und von sehr vielen weiteren Faktoren abhängig, z. B. Wetter, Gelände, Alter des Hundes, den Menschen, die bei der Prüfung anwesend sind, wie diese mit dem Hund umgehen, ihn ansprechen, mit ihm spielen, wie die optischen und akustischen Signale bedient werden.

Damals wie heute dürfen wir die Hunde nur in friedlichen Situationen testen. Subjektiv aus der Sicht des Hundes ist das in der ursprünglichen Version der Schweizer Wesensprüfung nicht immer der Fall. Zumindest sollte ein Hund nicht schlechter als zu Beginn aus der Verhaltensbeurteilung herausgehen und sein Vertrauen zu Menschen darf niemals  ohne Not aufs Spiel gesetzt werden. Leider musste ich feststellen, dass dieses durch eine früher nie so praktizierte Handhabung der Kreissituatuion geschieht, indem der Hund im Kreis von seinem außerhalb stehenden Menschen gerufen und ihm das Verlassen des Kreises dennoch verwehrt wird.

Ich würde mich freuen, wenn mein Antrag auf wissenschaftliche Überarbeitung unseres Wesentests nach den neuesten Erkenntnissen der Ethologie, eine verstärkte Fortbildung für die Wesensrichter und die Anwärter dazu führen, das angenehme Wesen unserer Hunde zu erhalten.

© Niehof 2008

PS 2018: Leider konnte ich durch meinen vor vielen Jahren gestellten Antrag auf wissenschaftliche Überarbeitung der Wesensprüfung nur sehr bescheidene Verbesserungen erreichen. Zumindest wurden die beiden ethologisch als Bedrohung anzusehenden Testsituationen (Rückenlage und Kreisprobe) eine Spur abgemildert.  Die Trennung zweierlei Arten von sogenannter Schärfe (erwünscht und unerwünscht) wurde auf meinen Antrag hin schon früher aufgehoben;  heute soll nun wieder unterschieden werden in Angstaggression oder Frustrationsaggression. Eine  Unterscheidung ist für ethologische Laien, wie es die meisten Wesensrichter/Verhaltensbeurteiler sind, innerhalb der Überprüfung dadurch nicht einfacher geworden. Hinzu kamen die Überprüfung der Identität (Ablesen des Transponders) direkt zu Beginn der Prüfung und zusätzlich eine Kontrolle der Zähne, ohne festzulegen, was damit festgestellt werden soll und wie diese durchzuführen ist.

Nun liegt seit Ende 2018 endlich eine weitere wissenschaftliche Überarbeitung durch Esther Schalke vor, die auch ein objektiveres Beurteilungssystem mit Codierung der Verhaltensweisen vorsieht. Nun hoffe ich sehr, dass meine ca. 40jährigen Bemühungen um wissenschaftlich fundierte Veränderungen bald doch noch von Erfolg gekrönt sein werden.

PS 2019: Als sich auf der Mitgliederversammlung 2019 keiner für das Amt der Obfrau zur Verfügung stellte und ich für dieses Amt von einem Mitglied vorgeschlagen und gewählt wurde, nahm ich die Wahl an. Ich hoffe, dass ich die angestrebten Veränderungen der Verhaltensbeurteilung für unsere Retriever werde erreichen können.

Meine Ziele für die Amtsperiode:

  1. das Codingsystem mit den ethologisch notwendigen Änderungen in den Ordnungen des DRC verankern
  2. neue Anwärter für das verantwortungsvolle Amt gewinnen
  3. qualifizierte Fortbildungen für die Verhaltensbeurteiler, Zuchtrichter, JGHV-Richter anbieten
  4. Verbesserung der Ausbildung der Anwärter und Assistenten
  5. Verbesserung der Kommunikation
  6. einen Nachfolger für das Amt des Koordinators finden

Von der Wesensprüfung zur Verhaltensbeurteilung

„Wesensgrundlagen und Wesensprüfung des Hundes“, Leitfaden für Wesensrichter, so lautet der Titel des 1972 in 2. Auflage unter Mitarbeit von Hans Rudolf Engelmann und anderen „Hündelern“ aus dem Lager der Schutzhunde erschienenen Büchleins von Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Seiferle. Schon die 1969 erschienene Wesensanalyse für Junghunde von Prof. Dr. J. Bodingbauer hatte mich begeistert. Bereits mit meinem A-Wurf machte ich Ausflüge u. a. zum Wasser und bot den Welpen verschiedenste Reize zur Umweltgewöhnung und Sozialisation. Die emotionale Stabilität der von mir gezüchteten Hunde war mir auch in den Anfängen der Zucht vom Keien Fenn wichtig und genoss Priorität bei meinen Zuchtzielen. Was lag da näher als mit meiner Aska auch die Wesensprüfung abzulegen, auch wenn ich dazu damals noch in die Schweiz fahren musste. So legte ich am 12. Mai 1974 mit ihr in Langenthal die Wesensprüfung ab. Die Beurteilung von H. R. Engelmann lautete so: „In allen Teilen äußerst sichere und unerschrockene Hündin mit Kampftriebveranlagung. Sollte unbedingt zur Zucht verwendet werden.“

Im Formular wurde damals nur einmal nach Kampfstimmung beim Spiel gefragt und hier wurde diese Frage für Aska verneint. Diese Beurteilung muss sicher auch im Sinne des damals herrschenden Verständnisses gesehen werden. Der sogenannte „Kampftrieb“ galt als erwünschte Eigenschaft und ein begeistertes hemmungsloses Spiel, wie Aska es zeigte, wurde gern als Veranlagung zum Kampftrieb bezeichnet. Immerhin sollte laut Seiferle die oft für Hunde benutzte Eigenschaft „Mut“ schon 1972 aus dem Vokabular gestrichen werden.

Lange habe ich mich für die Etablierung dieser Wesensprüfung nach Schweizer Muster auch im DRC eingesetzt. Es war sicher das Beste, was es zur damaligen Zeit gab. Später wurde Hans-Rudolf Engelmann immer häufiger eingeladen, um im DRC Retriever zu richten. Eine Voraussetzung für die Zucht war die Wesensprüfung damals noch nicht. Sehr oft durfte ich von Beginn an, seit 1972 bei ihm hospitieren und viel von ihm lernen. Aber schon damals wurden meine vielen Fragen und Ansprüche, z. B. an die Definitionen der damals gebräuchlichen Ausdrücke für die Eigenschaften, nur unvollständig befriedigt.

Auch für Hans-Rudolf war das „Wesen“ der Hunde wichtig und die Etablierung dieser Prüfung ihm ein Anliegen. Mit sanftem Zwang erreichte er es, dass ich mich der Prüfung zum Wesensrichter stellte. 1979 wurde ich zur ersten Wesensrichterin im DRC ernannt. Die Zuchtbestimmungen für alle Retrieverrassen waren damals noch gleichlautend. Das änderte sich erst und ganz allmählich durch eine Satzungsänderung, die die Verantwortung für die Zucht weg von der Mitgliederversammlung des DRC immer mehr in die Hände der für die verschiedenen Retriever zuständigen Zuchtkommissionen legte.

Unbehagen kam bei mir auf durch die sich im Laufe der Jahre entwickelnden ungleichen Zuchtbestimmungen und die Verpflichtung zur Ablegung der Wesensprüfung als Zuchtvoraussetzung nur für die Labrador Retriever. Alle anderen Retrieverrassen hatten alternative Möglichkeiten, die nach § 3 VDH vorgeschriebene Verhaltensbeurteilung abzulegen, z. B. in Form einer jagdlichen Prüfung. Abgesehen von der m. E. unhaltbaren Ungleichbehandlung der Rassen unter dem gemeinsamen Dach des DRC, war das Angebot der ausgerichteten Wesensteste (so wurde die Verhaltensüberprüfung später genannt) zu klein, um alle zur Zucht eingesetzten Retriever richten zu können. Die Zahl der bis dahin ernannten Richter war definitiv für die enorme Anzahl der mittlerweile im DRC gezüchteten Retriever zu klein. Zudem waren die Bedingungen für die Durchführung und die Ausschlussgründe nicht für alle Retrieverrassen gleich. Durch einen Antrag in 2016 an die Züchterversammlung für Labrador Retriever wurde diese Ungerechtigkeit endlich wieder behoben.

Im Laufe der vielen Jahre war es mir gelungen, sehr kleine Änderungen der Wesenstestordnung zu erreichen. 2007 war mein interner Antrag an die Gemeinschaft der Wesensrichter nach einer wissenschaftlichen Überarbeitung des Wesenstestes angenommen worden. Dieser wurde zunächst nicht umgesetzt, sondern es wurden Vorschläge zu einer Änderung gemacht, die wissenschaftlichen Kriterien nicht standhielt. Danach erfolgte eine weitere Bearbeitung, von deren Ergebnis ich erst später erfuhr. Meine Vorstellungen von einer Anpassung des Wesenstest an den heutigen Stand der Wissenschaft und Forschung waren anders und ich wurde immer wieder durch Gespräche mit meiner Freundin Dorit, die meinen Einsatz für die Wesensprüfung von Anfang an schon während unseres gemeinsamen Tiermedizinstudiums hautnah miterleben musste, bestätigt.

Eine Änderung versprach ich mir durch ein Mehr und eine Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Wesensrichter. Seit 2013 wurde auf meinen Vorschlag hin Esther Schalke mehrfach zu Fortbildungszwecken zu den jährlichen Tagungen der Wesensrichter eingeladen. Diese waren überaus lehrreich; dennoch konnten sich die Wesensrichter nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Änderung des Bewertungssystems einigen oder einen solchen zur Abstimmung vorlegen. 2014 erteilte der erweiterte Vorstand den Auftrag zu einer grundlegenden Überarbeitung der Wesenstestordnung um einen Verhaltenstest nach den aktuellen wissenschaftlichen Kriterien anbieten zu können für alle Retrieverrassen. Dazu wurde Ende 2018 von Esther ein erster Entwurf mit vorgelegt. Bis zu der im November 2019 vom Vorstand verabschiedeten neuen Ordnung für die Verhaltensbeurteilung (Wesenstest)war es aber noch ein langer Weg, der von verschiedenen Ethologen (neben Esther Schalke u. a. von Dorit Feddersen-Petersen und Tina Johann) wissenschaftlich begleitet wurde.

Für diese von mir weiterhin als notwendig empfundene externe Beratung hatte mir der Vorstand ein Budget zur Verfügung gestellt.

Um unserer heutigen Umwelt mit ihren vielen Reizquellen gewachsen zu sein, verlangt es in aller Regel nach einem emotional stabilen Hund. Diese erwünschte Stabilität ist zum Teil genetisch bedingt, zum Teil wird sie durch Erfahrungen erworben oder auch verloren. Das Ziel einer Verhaltensbeurteilung soll daher sein, alters- bzw. entwicklungsangepasst das Verhalten des Hundes und seine Reaktion auf standardisierte Testsituationen (Simulation von Alltagssituationen) und seine mögliche Zuchteignung zu ermitteln.

Zur Beurteilung der Selbstsicherheit sind laut Schalke Situationen mit unterschiedlichen Untergründen wichtig; diese wurden daher im neuen Test hinzugefügt. Die Situationen Rücken/-Seitenlage und Kreis sind ethologisch nur geeignet, das Aggressionsverhalten zu überprüfen. Dieses Verhalten kann aber auch in den Situationen Identifizierung, Fußgängerzone, Spielsituationen und Berührung durch Fremde überprüft werden. Eine Zuordnung der beiden Testsituationen zu anderen Eigenschaften ist aus ethologischer Sicht nicht möglich. Die Verantwortung dafür zu übernehmen, bewusst agonistisches Verhalten auszulösen, ist hoch. Die zur Beratung herangezogenen Ethologen rieten dringend davon ab. Diese beiden Situationen sind im neuen Test daher nicht mehr enthalten.

Bislang fand die Beurteilung der Eigenschaften unserer Hunde im Wesenstest des DRC nach Schweizer Muster durch ein sogenanntes Rating statt, also anhand einer subjektiven Einschätzung der Richter/innen (z. B. viel, sehr viel, wenig, sehr wenig), während ein Scoring etwas Quantifizierbares auf einer Skala zählt oder misst.

Das Bewertungssystem in der neuen Verhaltensbeurteilung erfolgt nach dem Codingsystem, dem ein hohes Maß an Objektivität zugeschrieben wird. Es beschreibt ein durch Zahlen verschlüsseltes, genau definiertes spezifisches Ausdrucksverhalten des Hundes. Dementsprechend werden in der Verhaltensbeurteilung nach der neuen Ordnung dem Vorschlag von Esther Schalke folgend, Codes aufgestellt für die Verhaltensweisen bei: Sozialkontakt, Ängstlichkeit (für die belebte Umwelt), Unsicherheit (ethologisch gesehen nur ein anderer Ausdruck für Ängstlichkeit, zur Unterscheidung soll er aber für Reize in der unbelebten Umwelt gelten), Schreckhaftigkeit (auch beim Schuss), Aktivität, Neugierverhalten, Spielverhalten und Aggressionsverhalten. Da von einem Retriever auch erwartet werden muss, dass er Bring- und Suchverhalten zeigt, wird auch dieses codiert beschrieben. Nur weil sie zurzeit noch nur von 1-5 reichen, sind die Zahlen selbstverständlich nicht mit Schulnoten gleichzusetzen. Sie stellen keine Bewertung des Verhaltens dar, sondern die Zahlen beschreiben neutral, was beobachtet wird. Eine „Eins“ bedeutet nicht, dass das Verhalten sehr gut und erwünscht ist. Eine 1 im Bringverhalten z. B. ist keine sehr gute Zensur, sondern besagt lediglich, dass bei diesem Hund in dieser Testsituation kein Interesse an der Beute beobachtet werden kann; Bringverhalten ist eine bei allen Retrievern erwünschte Eigenschaft; es wünscht sich vermutlich niemand den Code 1 in diesem Bereich. Eine 1 bei der Überprüfung der Schussfestigkeit hingegen bedeutet, dass sich der Hund auf den Schuss hin neutral, neugierig verhält oder mit Suchverhalten reagiert, während die 5 hier ein unerwünschtes Verhalten codiert, nämlich: Hund flieht und stellt dabei eine größere Distanz her/Hund erstarrt und bleibt > 5 Sekunden in diesem Verhalten. Durch die genaue Beschreibung wird vermieden, dass das beobachtete Verhalten der Hunde vermenschlicht und direkt interpretiert wird, ohne belegen zu können, auf welchem Ausdrucksverhalten die Interpretation beruht.

Da es keinen offiziellen Wesensstandard für Retriever gibt, kann sich letztendlich jeder sein eigenes Idealbild vom Wesen seines Retrievers machen. Die Züchter können in züchterischer Freiheit selber entscheiden, welche Eigenschaften sie in ihrer Zucht eher verstärken oder verringern möchten. Für den Zuchteinsatz jedenfalls muss aber gelten, dass die angestrebten Verhaltensweisen den im jeweiligen Rassestandard beschriebenen Eigenschaften der Retriever nicht widersprechen. Allerdings sind auch für eine zeitgemäße Interpretation des Rassestandards stets die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Ethologie zu berücksichtigen.

Zur Qualitätssicherung und um eine Auswertung möglich zu machen, müssen Untersuchungen und so auch eine Verhaltensbeurteilung unserer Hunde die drei Hauptgütekriterien wissenschaftlicher Forschung (Objektivität, Validität, Reliabilität) erfüllen. Diese Anforderungen versucht der neue Test zu erfüllen. Hierbei ist Voraussetzung für Objektivität eine Standardisierung der Testsituationen, d. h. die Bedingungen für die Durchführung der Beurteilungen müssen durch eindeutige Regeln vorgegeben und für alle Hunde gleich oder zumindest so ähnlich wie möglich gestaltet sein. Die Ergebnisse der Beurteilung müssen weitestgehend unabhängig von der Person des Beurteilers, den teilnehmenden Personen, den eingesetzten Reizen sein, so dass unterschiedliche Beurteiler eher zu denselben Ergebnissen kommen können.

Die Ergebnisse sollen das Tier zutreffend beschreiben und müssen reproduzierbar sein. Das ist selbst bei einer Standardisierung schwierig, da das Verhalten des Hundes immer auch von seiner Tagesform, dem Wetter, den örtlichen Verhältnissen, der Jahreszeit, der Wartezeit im Auto u. a. abhängig ist. Wenn Zufallsfehler weitestgehend ausgeschlossen werden und ein Test unter gleichen Bedingungen zum identischen Ergebnis führt, ist er reliabel, also genau und zuverlässig. Valide oder gültig ist ein Test, wenn er diejenigen Verhaltensweisen, die er messen soll, auch tatsächlich misst, d. h. der Wesenstest muss das Verhalten in Alltagssituationen ermitteln. Wenngleich im Alltag kaum eine solche Aneinanderreihung der Situationen und Reize stattfindet wie sie auch im neuen Wesenstest vorgesehen ist, kann diese einem emotional stabilen Hund aber durchaus zugemutet werden. Niemals aber sollte ein Hund den Test in schlechterer psychischer Verfassung verlassen als zu Beginn der Überprüfung.

Der von mir angestrebte Verbesserung der Ausbildung zukünftiger Richter für die Verhaltensbeurteilung wird durch den Einsatz externer Fachleute zur Schulung des Ausdrucksverhaltens in der Praxis und durch deren Einsatz bei der Abschlussprüfung der Wesensrichterassistenten Rechnung getragen. Die Beurteilung der Retriever nach der neuen Ordnung soll in 2021 erprobt werden und zeigen, ob eventuell weitere Änderungen notwendig werden. Eine für die Überprüfung eines Erfolges von züchterischen Maßnahmen notwendige nach Geburtsjahr und Rasse getrennte Statistik, wird zukünftig hoffentlich belegen können, ob und wie sich das Verhalten unserer Rassen verändert. Eine Zuchtstrategie und somit auch die Verhaltensbeurteilung als Werkzeug zur Erreichung von Zuchtzielen, das Selektion beinhaltet, muss für den Zweck geeignet sein und wirksam sein und benötigt Erfolgskontrolle. Sie muss überdacht werden, wenn Erfolge nicht nachweisbar sind. Je nach Ergebnis kann die Strategie beibehalten werden oder modifiziert werden oder auch zugunsten einer besseren neuen Strategie aufgegeben werden. Hundezucht ist eine Herausforderung!

oder

„Hundezucht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht durch Emotionen, sondern vor allem durch sachbezogenes Wissen bestimmt sein sollte“ (Eichelberg, H.: Gedanken zur zeitgemäßen Hundezucht, GKF Rundschreiben Nr. 26, Dezember 2007, S. 19).

Dr. Helena Niehof-Oellers

  1. Dezember 2020

Informationen zur neuen Verhaltensbeurteilung im DRC

Die neue Ordnung des DRC für die Verhaltensbeurteilung (VHB) wurde im November 2020 verabschiedet. Dazu fanden insgesamt 6 Lehrwesenstests statt. Gemeinsam mit Dr. Tina Johann als Ausbilderin wurden einige Ergänzungen in den Formulierungen der Ordnung -auch im Hinblick auf die für eine wissenschaftlich fundierte VHB notwendige Standardisierung- und Änderungen einiger Codes für nötig befunden. Alle vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen wurden vom erweiterten Vorstand am 5. September 2021 einstimmig beschlossen. Die kommenden Verhaltensbeurteilungen (ab August 2021 nur noch nach neuer Ordnung) werden zeigen, ob noch weitere Änderungen notwendig sein werden.

Zusätzlich zu den Lehrwesenstests wurden weitere Fortbildungen (u.a. mit Dr. Corinna Dehn und Dr. Celina del Amo) angeboten, die von vielen Richtern und Anwärtern sowohl in Präsenz als auch online wahrgenommen wurden.

Seit Juni 2019 wurden insgesamt 17 DRC-Mitglieder als Anwärter für das Amt des Verhaltensbeurteilers neu ernannt. 13 Anwärter bestanden seitdem ihre Zwischenprüfung; eine Assistentin bestand ihre Abschlussprüfung noch nach alter Ordnung. Viele Assistenten hätten gern an der nächsten Abschlussprüfung teilgenommen. Für die große Anzahl ergaben sich allerdings nicht lösbare logistische Probleme. Zumindest aber 6 Assistenten konnten am 1. und 2.10.2021 erfolgreich ihre Abschlussprüfung ablegen und wurden dem erweiterten Vorstand zur Ernennung vorgeschlagen. Eine Abschlussprüfung mit weiteren 6 Assistenten ist bereits in Vorbereitung.

Somit besteht Hoffnung, dass der Engpass an verfügbaren Plätzen (bedingt durch den eklatanten Mangel an Richtern und verschärft durch die Pandemie) demnächst durch eine höhere Anzahl zur Verfügung stehender Richter behoben sein wird

Mehrfach wurde von verschiedenen Seiten eine Erklärung des neu eingeführten Netzdiagrammes oder Spinnennetzdiagramms gewünscht.

Ein Netzdiagramm ist die graphische Darstellung von Werten in Form eines Spinnennetzes. Im Falle der neuen VHB des DRC besteht dieses Spinnennetzdiagramm aus fünf konzentrischen Zwölfecken. Jedes der fünf Zwölfecke steht von innen (eins) nach außen (fünf) für einen der fünf Codes. Die 12 Ecken stehen für die 12 Verhaltensbereiche, die im Test beurteilt werden. In den sieben verschiedenen Testsituationen werden nicht alle feststellbaren Verhaltensweisen, sondern nur die für diese Situation wichtigen codiert. Daraus resultiert die unterschiedliche Anzahl von Codes. Im neuen Spinnennetzdiagramm wird jeweils der Median der vergebenen Codes eingetragen. Der Median, auch Zentralwert genannt, ist der Wert, der genau in der Mitte steht, wenn man die Messwerte der Größe nach sortiert.  Die Ecken im Spinnennetzdiagramm  sind so angeordnet, dass sich Aktivität und Neugierverhalten in etwa bei 12 und 6 Uhr gegenüberstehen. Im Uhrzeigersinn werden nacheinander auf der rechten Seite aufgeführt: Beuteverhalten, Tragen/Zutragen, Suchverhalten, Sozialverhalten, Spielverhalten. Auf der linken Seite des Diagramms folgen dem Neugierverhalten: Beschwichtigungsverhalten gegenüber Menschen und der unbelebten Umwelt, Schreckhaftigkeit und abgetrennt davon die Schreckhaftigkeit beim Schuss (wegen der Bedeutung des Schusses bei Jagdhunden). Ganz zum Schluss steht das Aggressionsverhalten.

Am Ende der VHB werden die vergebenen  Codes der Größe nach in die jeweils zu den Verhaltensbereichen gehörigen Kästchen eingetragen und daraus der Median ermittelt. Dieser wird auf der dazugehörigen Ecke als Punkt positioniert. Die 12 Punkte werden miteinander verbunden. So kann schnell erfasst werden, mit welchem Code die 12 beurteilten Verhaltensweisen bei dem Hund auftreten.

Jeder Züchter kann sich für seine Rasse sein eigenes Spinnendiagramm zusammenstellen mit den für sein Idealbild der Rasse passenden Werten. Dieses Idealbild darf selbstverständlich nicht den im FCI-Standard der Rasse beschriebenen Eigenschaften entgegenstehen. Je nach vorgesehenem Einsatz der Hunde mag für den einen Züchter das Beute- und Suchverhalten von großer Wichtigkeit sein, für einen anderen, dessen Hunde im sozialen Einsatz tätig werden sollen, kann das Sozialverhalten und das Beschwichtigungsverhalten Menschen gegenüber von größerer Wichtigkeit sein. Durch den Vergleich des Spinnendiagramms der von ihm gezüchteten Hunde mit seinem Ideal lässt sich anschaulich feststellen, ob diese seinem Zuchtziel nahekommen.

In der neuen Datenbank des DRC sollen die Spinnendiagramme (aber auch sämtliche vergebene Codes) veröffentlicht werden. Es soll auch die Möglichkeit einer Paarungsplanung für das Verhalten geben, indem die Spinnendiagramme von Rüde und Hündin übereinander gelegt werden können. Vor- oder auch Nachteile der Planung werden sofort sichtbar. Das Spinnendiagramm ist so auch hilfreich für Überlegungen, ob die angedachte Paarungen den Züchter seinen Zielen näherbringen und eventuelle Schwächen des Rüden/der Hündin ausgleichen oder möglicherweise potenzieren könnten..

Da die neue VHB im Gegensatz zum alten Wesenstest die Hauptgütekriterien für wissenschaftliche Tests erfüllt und die festgestellten Eigenschaften anhand der Codes auch gemessen werden, können die Beurteilungen jetzt statistisch ausgewertet werden, um so die Eignung und Wirksamkeit der neuen VHB festzustellen. Der Aufwand für die Beurteilungen ist nicht unerheblich. Dieser ist aber zu rechtfertigen, wenn Erfolge anhand der Codes des Spinnendiagramms messbar sind. Es ist zu hoffen, dass sich das neue System nachweisbar bewähren wird oder aber wirksamere Strategien entwickelt werden.

Danke an die BZG Düsseldorf mit ihren unermüdlichen Helfern für die wiederholte Bereitstellung des Geländes für die Lehrwesenstests und die Prüfungen.

Leni Niehof 11.10.2021